Schlagwort: Anschlag in Berlin

  • Umgang mit Gefährdern – kleine Nachfragen

    Nach dem Anschlag beim CSD in Berlin meldeten sich viele Politiker und andere Experten mit Vorschlägen zu Wort, was zur Verhinderung solcher Anschläge zu tun ist. In den Medien wurde auch derAfD Bundestagsabgeordnete Martin Hess zitiert. Wenig überraschend plädiert er alle islamistischen Gefährder in Gewahrsam zu nehmen und , falls es Ausländer sind,sie abzuschieben, falls sie Deutsche sind, sie in Präventivhaft zu nehmen. Ich habe da aber noch eine Frage:

    Sehr geehrter Herr Hess,

    in diesen Tagen habe ich, im Zusammenhang des Anschlages in Berlin ihr Statement zum Umgang mit islamistischen Gefährdern in den Medien wahrgenommen. Grundsätzlich, kann ich ihre Überlegungen nachvollziehen. Wieso in dem Fall des Berliner Attentäters eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht ausgesprochen wurde, verstehen viele Menschen nicht.

    Interessieren würde mich jetzt aber darüber hinaus ihre Meinung zu folgender Fragestellung: Sind Sie auch dafür, rechtsradikale Gefährder vorbeugend in Haft zu nehmen?

    Gerade wurden rechtsradikale Gewalttäter in Hamburg nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl ein Teil der Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatausübung bereits volljährig war.

    Auch im Zusammenhang des Urteils wurde von Deradikalisierungsmaßnahmen gesprochen, von denen sie nicht viel halten. Wäre hier nicht auch ein härteres Vorgehen notwendig? Wie wird man gewährleisten, dass diese Täter ihre Taten nicht wiederholen? Natürlich kenne ich die Prozessakten des Falles nicht und kann die Täter so nur nach dem Gefahrenpotenzial ihrer Taten einschätzen. Und natürlich ist es grundsätzlich nicht einfach einzuschätzen, wer ein „Gefährder“ ist und weiterhin sein wird.

    Laut Verfassungsschutzbericht trifft die Einschätzung „rechtsextremer Gefährder“ auf 65 Personen zu. Was soll mit denen geschehen? Und derselben Quelle kann man entnehmen, dass im vergangenen Jahr täglich im Durchschnitt 101 rechtsextremistische Straftaten begangen wurden. Es handelt sich also um ein nicht unwesentliches Problemfeld.

    Sind Sie mit mir der Meinung, dass in diesen Fällen genauso vorgegangen werden sollte wie bei islamistischen und sonstigen Gefährdern?

    Zu Recht wurden in der Vergangenheit Vereine und Organisationen, die islamistisch tätig waren, verboten, um weitere Radikalisierungen zu verringern. Sind Sie mit mir der Meinung, dass auch gegen rechtsextremistische Umtriebe stärker vorgegangen werden muss?

    Und sind Sie mit mir der Meinung, dass unabhängig von der Anzahl der betroffenen Personen dasselbe Recht gelten muss?

    Mit sicherheitsbewussten Grüßen

    Volker Glaser

    Und hier die Antwort von Herrn Hess: „—“

    Keine Antwort ist auch eine Antwort. Da selbst ein einfaches Ja auf die gestellte erste Frage ausblieb, dürfen wir also davon ausgehen, dass rechtsradikale Gefährder ihm nicht als Problem erscheinen.