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Schlagwort: Sterben

  • „Hurra, das neue Bestattungsgesetz ist da!“

    Ja, Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz. Nach Aussage der Landesregierung das modernste in ganz Deutschland. Neue Bestattungsformen sind nun möglich, Flussbestattungen, Pressen eines Diamanten aus der Asche des Verstorbenen, Aufbewahren der Urne auf der heimischen Fensterbank u. v. a. m.
    „Hurra, das neue Bestattungsgesetz ist da!“ das war die Schlagzeile in einer Anzeige eines Bestattungsunternehmens.
    Warum das neue Bestattungsgesetz für die Bestattungsunternehmen ein Grund zum Jubeln ist, erschließt sich schnell. Darüber hinaus wird es eher schwierig. Wird es nun so sein, dass sich Menschen, angesichts der neuen Bestattungsformen richtig auf ihren Tod freuen? Und die Angehörigen werden nun in Jubel ausbrechen, wenn endlich jemand stirbt, angesichts dieser neuen Möglichkeiten. Der Tod verliert ja jetzt seine irdische Endgültigkeit, seinen abschneidenden trennenden Charakter, wenn man die Urne, den Diamanten …
    Nein, es ist nur ein weiterer untauglicher Versuch, die Vergänglichkeit zu beschönigen. Auch wenn man die Urne oder den Diamanten in seiner Nähe hat, ist der Verstorbene tot. Das Gespräch miteinander, das gelebte Miteinander, ist nicht mehr möglich. Was sich in der Urne oder im Diamanten befindet, ist nicht der Mensch, sondern nur ein Überrest seines Körpers.
    Und der Mensch? Wenn er tot ist, bleibt nur noch die Erinnerung an ihn, solange das eigene Erinnerungsvermögen noch intakt ist. Ohne Auferstehung und ewiges Leben ist das alles eben nur ein schwacher Trost.
    Ohne Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben bleibt wohl nur, sich mit kleinen Vertröstungen zufriedenzugeben, wie zum Beispiel der Flucht in den Jubel über das neue Bestattungsgesetz.